Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in
verhaltenstherapeutisch (VT)
Das Menschenbild, das der kognitiven Verhaltenstherapie zugrunde liegt, versteht den Menschen als ein sich selbst steuerndes, aktiv und planvoll handelndes Individuum, das einerseits von der Umwelt beeinflusst wird und andererseits imstande ist, seine Umwelt zu verändern und zu beeinflussen.
Individuelle Verhaltensweisen und psychische Störungen entwickeln sich im Laufe der Lebensgeschichte, die aus der Sicht der kognitiven Verhaltenstherapie als Lerngeschichte konzipiert wird. Die Erfüllung der Grundbedürfnisse in der frühen Lerngeschichte bzw. die Angst vor deren Nichterfüllung führen aufgrund der Lerngesetzmäßigkeiten zu kognitiv-emotionalen Annäherungs- und Vermeidungsschemata und entsprechendem Verhalten.
Bei der Entstehung einer Abhängigkeitserkrankung ist das Lernen am Modell ein häufig gefundenes Lernmuster, durch das in der häuslichen Umgebung und in der Peer-Group Einstellungen und Wertvorstellungen erworben werden. Darüber hinaus spielen operante positive Verstärkungen durch die Steigerung positiver Zustände und soziale Zuwendung eine Rolle. Das Suchtverlangen wird durch Mechanismen der klassischen Konditionierung an viele ursprünglich neutrale Reize gekoppelt. Biologische und neuropsychologische Mechanismen verfestigen die Verhaltensmuster. Die operante negative Verstärkung, die Minderung aversiver Zustände durch das Suchtverhalten, übernimmt eine wesentliche, das Verhalten steuernde Funktion. Auf der kognitiven Ebene sind Wahrnehmungsprozesse, Erwartungen, automatisierte Denkabläufe, Bewertungsprozesse und Handlungspläne für die Aufrechterhaltung abhängigen Verhaltens mitverantwortlich.
Inhalte der VT-Weiterbildung
Grundlage des verhaltenstherapeutischen Vorgehens in der Rehabilitation abhängigkeitskranker Menschen ist die Verhaltens- und Problemanalyse (SORKC-Modell), in der die Probleme einer / eines Rehabilitand:in in Relation zu den aufrechterhaltenden, auslösenden und verstärkenden Bedingungen analysiert werden. Dabei werden neben dem sichtbaren Verhalten die Gefühle, Gedanken und körperlichen Prozesse einbezogen. Im Rahmen des diagnostischen Prozesses schließt sich im Sinne des Problemlösemodells die gemeinsam mit der / dem Rehabilitand:in durchgeführte Ziel- und Mittelanalyse an. Zur Verhaltensänderung stehen verschiedene Techniken zur Verfügung, die entsprechend der individuellen Therapieplanung eingesetzt werden. Die Lebenswelt einer / eines Rehabilitand:in (soziale Beziehungen, Arbeitswelt, Teilhabe am sozialen Leben) wird bei Analyse, Zielplanung, Therapieplanung und Umsetzung der Interventionen berücksichtigt.
In der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden eine fundierte theoretische und praktische Grundlage für die selbständige Durchführung der Diagnostik und Interventionen verhaltenstherapeutisch orientierter Einzel- und Gruppentherapie von abhängigkeitskranken Menschen. Neben dem Vermitteln theoretischer Inhalte werden therapeutische Fertigkeiten in Selbsterfahrung und Supervision geschult. Nach Abschluss der Weiterbildung sind die Teilnehmenden in der Lage, reflektiert und flexibel verhaltenstherapeutisch mit Rehabilitand:innen zu arbeiten, unter Berücksichtigung einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachgruppen.
Um zur Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in zugelassen zu werden, müssen die potentiellen Teilnehmer:innen zu einer der auf der Startseite genannten Zielgruppe gehören und die dort aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Gesetzliche Krankenversicherung
Die Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in – verhaltenstherapeutisch wurde erstmals 1993 von der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals Verband Deutscher Rentenversicherungsträger) als Qualifizierung zum Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker zur Anerkennung empfohlen. Nach einem positiv verlaufenen zweijährigen Prüfprozess haben die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung am 08.05.2017 erneut die Empfehlung zur Anerkennung für das vorliegende Curriculum der Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in – verhaltenstherapeutisch ausgesprochen. Es ist seitdem von der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung als geprüftes Weiterbildungscurriculum nach den Auswahlkriterien zur Prüfung von Weiterbildungen für Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker gemäß den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001 in der Fassung vom 23. September 2011 gelistet.
Zeitaufwand
Die Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in – verhaltenstherapeutisch erstreckt sich über drei Jahre und findet berufsbegleitend statt. Die Präsenzzeiten betragen insgesamt 600 Unterrichtseinheiten, die sich aus Blockseminaren zur Vermittlung theoretischer Inhalte (jeweils 40 Unterrichtseinheiten) und Blockseminaren zu Selbsterfahrung sowie Supervision (jeweils 20 Unterrichtseinheiten) zusammensetzen.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie sich um einen Weiterbildungsplatz bewerben möchten, bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen (gerne auch per E-Mail). Bitte beachten Sie, dass ausschließlich PDF- und JPG-Dateien zulässig sind. Sie können maximal 4 Dateien versenden.
- ausgefüllte online Anmeldung
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Geburtsurkunde
- für Ärzt:innen: Kopie der Approbation als Ärztin oder Arzt
- für Psycholog:innen: Kopie der Diplom- oder der Master-Urkunde des Abschlusses als Psycholog:in
- für Psychotherapeut:innen: Kopie der Master-Urkunde des Abschlusses als Psychotherapeut:in
- für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen: Kopie der Diplom- oder Bachelor-Urkunde des Abschlusses als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagog:in und Urkunde der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagog:in
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Anstellung in einer von DRV / GKV anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen in einem Umfang von mindestens 19,5 Wochenstunden
- Zustimmung zur Weiterbildung durch den Arbeitgeber
- Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Möglichkeit besteht, kontinuierliche Einzel- o. Gruppenbehandlungen während der Weiterbildungszeit durchführen zu können
- Kurz-Konzeption der Einrichtung, z. B. Flyer
- Beschreibung des Arbeitsplatzes