Ihre Weiterbildung
in unseren Händen

Willkommen bei der Deutschen Gesellschaft
für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH (DGWS)

Am 30. September 2021 unterzeichneten in Potsdam Vertreter:innen des Gesamtverbands für Suchthilfe e. V. (GVS) – Fachverband der Diakonie Deutschland und des Bundesverbands für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (buss), seit dem 23.02.2022 Bundesverband Suchthilfe e.V. (bus.), den Vertrag zur Übernahme der Weiterbildung Suchttherapie durch den buss zum 01.11.2021. Seit 1973 führte der GVS die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannte Weiterbildung für Gruppen- und Einzeltherapeut:innen im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker (Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in – psychoanalytisch und verhaltenstherapeutisch) durch. Der buss übernahm vom GVS zwölf laufende Weiterbildungskurse und startet ab dem Sommersemester 2022 neue Gruppen. Als für die Weiterbildung zuständiges Institut gründete der buss zum 01.12.2021 die „Deutsche Gesellschaft für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH“ mit Sitz in Kassel.

Informationsveranstaltung
zur Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in

digital
am Mittwoch, 03.05.2023
um 17:00 Uhr

Jetzt hier anmelden!

  • Kurs 33 / PA Start: Oktober 2023 in Osnabrück
    Dozent:innen: Dr. med. Peter Subkowski und Dr. med. Ursula Haenel
    9 freie Plätze
  • Kurs 101 / MPU Der nächste Kurs wird im Dezember angeboten. Die Anmeldung ist in Kürze möglich.

Informationen zu den Kursen der Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in

  • Die Weiterbildung  dauert 3 Jahre.
  • 600 Unterrichtseinheiten finden in Blockseminaren in Präsenz statt. 
  • Die Kosten der Weiterbildung belaufen sich auf 10.614,00 €. Der Betrag ist in 6 Semesterraten zu je 1.769,00 € zu zahlen und wird mit Beginn des jeweiligen Semesters in Rechnung gestellt.

Zielgruppen

Durch die DRV / GKV anerkannte Berufsgruppen zur Zulassung für diese Weiterbildung sind:

  • approbierte Ärzt:innen
  • Psycholog:innen mit Diplom- oder Masterabschluss mit Berechtigung zur Ausbildung zur / zum Psychologischen Psychotherapeut:in
  • Psychotherapeut:innen mit Masterabschluss
  • Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen mit (FH-)Diplom oder Bachelor „Soziale Arbeit“ mit staatlicher Anerkennung

Zulassungsvoraussetzungen

  • eine während der gesamten Dauer der Weiterbildung hauptamtlich ausgeübte berufliche Tätigkeit in einer von der Deutschen Rentenversicherung / Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen, die mindestens einer Halbtagsstelle (mind. 19,5 Wochenstunden) entspricht
  • persönliche Eignung, die in einem Auswahlgespräch geprüft wird