Ihre Weiterbildung
in unseren Händen

Willkommen bei der Deutschen Gesellschaft
für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH (DGWS)

Bei der Deutschen Gesellschaft für Weiterbildung in der Suchttherapie gGmbH (DGWS) können Sie Ihre Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in in drei verschiedenen Fachrichtungen absolvieren: psychoanalytisch, verhaltenstherapeutisch und ab November 2024 auch systemisch. Seit 18.03.2024 ist das von der DGWS erstellte Curriculum der Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in – systemisch von den Leistungsträgern anerkannt. Die Anmeldung zum ersten Kurs systemisch ist bereits aktiv. Über die psychoanalytisch verhaltenstherapeutisch oder systemisch orientierte Weiterbildung sowie über das Angebot „Qualifizierte MPU-Vorbereitung in der Suchthilfe“ finden Sie Informationen unter „Kurse“. Außerdem stehen Ihnen unsere kostenlosen digitalen Info-Veranstaltungen zur Verfügung. Weitere Fragen klären wir gerne im persönlichen Kontakt.

Informationsveranstaltung
zur Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in – digital

psychoanalytisch, systemisch und verhaltenstherapeutisch

Dienstag, 04.02.2025, 17.00–19.00 Uhr

Jetzt anmelden!

  • Kurs 97 / VT Start: März 2025 in Berlin
    Dozent:innen: N.N.
    12 freie Plätze
  • Kurs 34 / PA Start: Dezember 2024 in Berlin
    Dozent:innen:
    Dr. Darius Chahmoradi Tabatabai, Herr Norbert Radde und Dr. Gerald Abl
    ausgebucht
  • Kurs 104 / MPU 02.–06. Dezember 2024 in Georgsmarienhütte ausgebucht

Informationen zu den Kursen der Weiterbildung zur / zum Suchttherapeut:in

  • Die Weiterbildung  dauert 3 Jahre.
  • 600 Unterrichtseinheiten finden in Blockseminaren in Präsenz statt. 
  • Die Kosten der Weiterbildung belaufen sich auf 10.614,00 €. Der Betrag ist in 6 Semesterraten zu je 1.769,00 € zu zahlen und wird mit Beginn des jeweiligen Semesters in Rechnung gestellt.

Zielgruppen

Durch die DRV / GKV anerkannte Berufsgruppen zur Zulassung für diese Weiterbildung sind:

  • approbierte Ärzt:innen
  • Psycholog:innen mit Diplom- oder Masterabschluss mit Berechtigung zur Ausbildung zur / zum Psychologischen Psychotherapeut:in
  • Psychotherapeut:innen mit Masterabschluss
  • Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen mit (FH-)Diplom oder Bachelor „Soziale Arbeit“ mit staatlicher Anerkennung

Zulassungsvoraussetzungen

  • eine während der gesamten Dauer der Weiterbildung hauptamtlich ausgeübte berufliche Tätigkeit in einer von der Deutschen Rentenversicherung / Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten ambulanten, ganztägig ambulanten oder stationären Einrichtung der medizinischen Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen, die mindestens einer Halbtagsstelle (mind. 19,5 Wochenstunden) entspricht
  • persönliche Eignung, die in einem Auswahlgespräch geprüft wird